Atomenergie - FAQ

Fragen zum Atomprogramm


Wie kann ein Atomausstieg durchgesetzt werden?

Die aktuelle Situation, daß selbst eine vermeintlich ausstiegswillige Bundesregierung nicht in der Lage ist, einen Atomausstieg durchzusetzten, läßt es fraglich erscheinen, ob der parlamentarische Weg dazu geeignet ist.
Die größten Erfolge der Anti-Atom-Bewegung (AKW Wyhl, WAA Wackersdorf) wurden unabhängig von den jeweiligen Regierungen allesamt auf der Straße durchgesetzt.

Es gibt einige Ansatzpunkte, mit der ein Ausstieg durchgesetzt werden könnte.

1. Der Gesetzgeber erkennt an, daß die im Atomgesetz festgeschriebene schadlose Entsorgung des Atommülls nicht zu erbringen ist, da es weltweit kein sicheres Endlager für hochradioaktiven Müll gibt.
Damit würde den AKW die Genehmigungsgrundlage entzogen.

2. Der Gestzgeber paßt die Grenzwerte für radioaktive Emissionen auf das nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung erfordeliche Maß an und trägt Sorge dafür, daß Grenzwerte auch überwacht und eingehalten werden.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der AKW wäre dadurch nicht mehr möglich.

3. Die Geschichte der Atomindustrie ist eine Geschichte von Lügen, Täuschungen und Irreführungen. Nach jedem Skandal wird das Personalkarussel ein wenig gedreht aber an der personellen Verfilzung von Betreibern, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie der Politik hat sich nie etwas geändert.
Das Atomgesetz fordert von Betreibern kerntechnischer Anlagen besondere Zuverlässigkeit. Durch die Verflechtung unzähliger Firmen und Konzerne werden Verantwortlichkeiten umhergeschoben, so daß am Ende niemand haftbar gemacht werden kann.
Der Staatsapparat könnte hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, daß Straftäter überführt werden und mit dem Entzug von Betriebsgenehmigungen die entsprechenden Anlagen stillgelegt werden.
Die Tatsache, daß die Bundesrepublik, quasi als Firma, beim Endlagerbau in Gorleben und in Form von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden mit in diesem Filz verwoben ist, läßt es fraglich erscheinen, ob ein staatliches Intresse besteht, die Atommafia zu entflechten und wirkungsvoll zu überwachen.

4. Der Gesetzgeber beendet die Subventionierung von Atomstrom, er besteuert den Brennstoff und Erhöht die Schadensvorsorgeanforderungen (Versicherungssummen für AKW). Die AKW sind derzeit massiv unterversichert. Eine seriöse Versicherung des Risikos aus dem AKW-Betrieb wäre kaum möglich, Atomstrom würde zur teuersten Energieform.

5. Die Anti-Atom-Bewegung brandmarkt die Atomlobby öffentlich als Verbrecherorganisation und stellt ausgewählten Führungspersönlichkeiten die Folgen des atomaren Wahnsinns gegenüber:
verstrahlte Kraftwersarbeiter, leukämiekranke Kinder, verseuchte Strände, Tierkadaver, die aufgrund ihrer radioaktiven Belastung als Atommüll entsorgt werden müssen.

6. Die Anti-Atom-Bewegung läßt es nicht zu, daß weitere Atomanlagen ans Netz gehen und blockiert mit Castor- und Urantransporten die Ver- und Endsorgung der AKW (Verstopfungsstrategie).
Durch den vorläufigen Castortransporte-Stopp hat sich das Entsorgungdilemma in einigen AKW massiv zugespitzt. Der massive Widerstand hat es bislang jedoch verhindert, daß mehr als ein Transport pro Jahr durchgeführt werden konnte.
Wird dieser Druck aufrecht erhalten, können so AKW "vom Netz" blockiert werden.
 


© 1999 Institut zur Förderung von Akzeptanzproblemen in der Atompolitik.

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