Atomenergie - FAQ

Fragen zur Technik


Was sind Grenzwerte für Radioaktivität?

Grenzwerte sind die zulässigen Höchstdosen, die von Atomanlagen emittiert werden dürfen.
Es werden Grenzwerte für Beschäftigte in Atomanlagen und für die Allgemeinbevölkerung unterschieden.
Diese Grenzwerte werden aus Überlegungen abgeleitet, denen ein als zumutbar bewertetes Risiko zugrundeliegt.
Bei diesen Grenzwerten handelt es sich nicht um biologisch unbedenkliche Strahlendosen, sondern um politisch festgelegte Werte.
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) behauptet, ohne dafür einen wissenschaftlichen Nachweis zu bringen, daß Niedrigstrahlung relativ harmloser sei, als hohe Strahlendosen.
Genau das Gegenteil belegen Erkenntnisse aus der Strahlenbiologie, die besagen, daß es keine unbedenklichen Strahlendosen gibt. Würden sie in geltendes Recht umgesetzt, wäre ein Betrieb der laufenden AKW nicht mehr zulässig.

Für beruflich strahlenexponierte Personen (z.B. Beschäftigte in AKW) gilt ein Grenzwert von 50 Milli-Sievert pro Jahr, der auf 20 mSv/a reduziert werden soll.
Für die Bevölkerung in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist der Grenzwert auf 0,3 mSv/a festgelegt, er soll nach Vorstellung einiger im Rahmen der Anpassung an das neue europäische Recht auf 1,0 mSv/a erhöht werden. Aus den Emissionen der Anlage und diesen Grenzwerten wird rechnerisch unter Zugrundelegung einer Reihe von Gesetzmäßigkeiten zur Ausbreitung radioaktiver Stoffe und Annahmen zu Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten ermittelt, ob die Anlage genehmigungsfähig ist.

Die Umgebungsüberwachung von Atomanlagen auf austretende Radioaktivität ist i.d.R. ungenügend.
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake von der Universität Bremen sagte in einem Interview dazu:
"Wir haben am Beispiel des AKW Krümmel, bei dem eine sehr auffällige Leukämieerhöhung aufgetreten ist, durch eigene Untersuchungen festgestellt, daß die Überwachung der Umweltradioaktivität nur sehr unvollständig erfolgt und Betreiber und Aufsichtsbehörde im Zweifel sehr eng zusammenhalten. Die bundesrepublikanischen Vorschriften und Regelwerke für AKW reichen keineswegs aus, um die Einhaltung des Dosisgrenzwerts für die Bevölkerung zu garantieren. Damit hängen sicherlich die erhöhten Krebsraten um deutsche Kernkraftwerke zusammen, die sich allgemein zeigen, wenn man die Daten des Mainzer Kinderkrebsregisters richtig liest.
Auch der "CASTOR"-Skandal wurde bezeichnenderweise nicht durch die verantwortlichen Überwachungsinstanzen aufgedeckt und die sofort einsetzenden Verharmlosungskampagnen durch diese sind typisch."  


© 1999 Institut zur Förderung von Akzeptanzproblemen in der Atompolitik.

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